Notwendige Nachjustierungen in der Schadensteuerung

Wandel heißt Herausforderung, das gilt auch für das kooperative Schadenmanagement. Auf der einen Seite können gerade die Betriebe in der Schadensteuerung ein Lied davon singen, gehören aber vor allem zu denen, die sich konstruktiv diesen Herausforderungen stellen. Auf der anderen Seite ist immer wieder Handlungsbedarf bei den FLIs auszumachen. Denn wenn sich die Rahmenbedingungen in der Schadensteuerung ändern, dann heißt es für die Auftraggeber bzw. Steuerer, dass alte Zöpfe abgeschnitten und Konditionen nachjustiert werden müssen. Das kooperative Schadenmanagement ist keine Einbahnstraße und das das Geschäft muss allen Playern „Spaß machen“!  

Aus unseren Gesprächen mit den Verbandsmitgliedern wissen wir, dass in letzter Zeit vor allem drei Themen für Diskussionen sorgen. Wir sind bereits in intensiven Gesprächen mit den entsprechenden Steuerern und drängen auf Lösungen im Sinne unserer Verbandsmitglieder.

KVA – Vergütung
Die Vergütung eines KVAs stagniert bei einigen FLIs seit einer langen Zeit auf einem niedrigen Niveau. Und das, obwohl der KVA einen nicht zu unterschätzenden Aufwand bei den Betrieben verursacht, die dabei noch dazu einen Teil der „Rolle“ des Sachverständigen“ übernehmen. Hinzu kommt, dass die KVA-Erstellung in fast allen Fällen den betrieblichen Prozess, also eine optimale Reparatur und Abwicklung, von der schlussendlich auch Versicherer und Autofahrer*innen profitieren, stört. Es ist höchste Zeit, diese Vergütung entweder an den tatsächlichen betrieblichen Aufwand anzupassen oder, wenn es um die reine KV-Erstellung geht, diese einzustellen. Die reine Erstellung eines Kostenvoranschlags ist eine Dienstleistung. Sie bindet knappe Ressourcen, die dann bei der Bearbeitung von Unfallschäden fehlen. Je nach Schadenumfang muss eine Hebebühne freigemacht und das Fahrzeug an einen für die KVA-Erstellung geeigneten Ort gefahren werden. Der Schaden muss, zum Teil unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln, dokumentiert und letztendlich kalkuliert sowie versendet werden. Das nimmt Zeit in Anspruch, in der Reparaturaufträge, Kundenanfragen, Ersatzteilbestellungen und vieles mehr nicht bearbeitet werden können.

Direktkundenreglung
Der Bearbeitungsaufwand im Falle eines Direktkunden ist bei manchem Schadensteuerer recht hoch. Das entsprechende Procedere und die Prozessdauer (Meldung, Rückmeldung etc.) ist zwar nicht nur vom Steuerer, sondern auch vom beauftragenden Versicherer abhängig, dennoch verursacht dieses Vorgehen in jedem Fall erhöhte Prozesskosten und längere Standzeiten auf Kosten der Werkstätten.
Für uns stellt sich ohnehin die Frage, mit welcher Begründung ein Steuerer auch bei einem nicht gesteuerten Auftrag (Direktkunden) die für ihn besseren, für gesteuerte Schäden vereinbarten Konditionen beansprucht, obwohl der Auftrag nicht vermittelt wurde? Davon profitiert nur der Versicherer, nicht aber der Partnerbetrieb. Diesen Missstand gilt es im Sinne des Kooperativen Schadenmanagements zu beseitigen und die Direktkundenregelung in ihrer jetzigen Form entsprechend zu modifizieren oder abzuschaffen! Sonderkonditionen darf es nur bei vermittelten Schäden geben.

Wir sagen Ja zu Digitalisierung und zu neuen Technologien,
aber nicht auf Kosten der Partnerbetriebe
Unsere Verbandsmitglieder gehören in Sachen Digitalisierung bei Knowhow und Equipment, aber auch bei der Bereitschaft, sinnvolle Schritte proaktiv mitzugehen, zu den Vorreitern in der Reparaturbranche. Ein gutes Beispiel dafür ist die digitale Schadensmeldung. Das steigert die Attraktivität der Partnerbetriebe für FLIs wie auch für die gemeinsamen Kunden, die Autofahrer*innen. Aktuell plant ein Versicherer in Zusammenarbeit mit einer Sachverständigenorganisation und einem Schadensteuerer, das sogenannte Videogutachten zu forcieren. Das hat sicherlich auf Seiten der Versicherer einige Vorteile zu bieten, in den Partnerbetrieben verursacht dies aber Mehraufwand und in vielen Fällen eine Prozessstörung. Wenn die Dienstleistung „Videogutachten“ dann auch noch kostenlos von den Partnerbetrieben erbracht werden soll, stößt das kooperative Schadenmanagement an seine Grenzen, denn tatsächliche Vorteile für die Werkstätten lassen sich keine erkennen. Wir setzen uns gerne für vernünftige Digitalisierung ein, die alle Beteiligte im Schadenmanagement weiterbringt. Wenn aber nun erneut weiterer Aufwand für die Werkstätten entsteht, dann muss dieser zum einen bezahlt und zum anderen sinnvoll in die Werkstattprozesse eingebunden werden. Dienstleistung kostet Geld und die Erstellung eines Videogutachtens ist eine Dienstleistung, die vergütet werden muss.

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